Erwägungsgrund 4 32023D0142BESCHLUSS (EU) 2023/142 DES RATES vom 17. Januar 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ hinsichtlich der Erstellung einer Liste von Personen, die willens und in der Lage sind, als Sachverständige zu fungieren, und der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgesehene Beschluss für die Union verbindlich sein wird.
Erwägungsgrund 6 32020D1495BESCHLUSS (EU) 2020/1495 DES RATES vom 13. Oktober 2020 zum Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Zollausschuss zu der Empfehlung zur Anwendung von Artikel 27 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Da die Empfehlung in der Union Rechtswirkung haben wird, ist es angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Zollausschuss zu vertreten ist…
Erwägungsgrund 6 32017D2433BESCHLUSS (EU) 2017/2433 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. I dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Zoll-Unterausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss für die Union verbindlich sein wird —
Erwägungsgrund 5 32019D1569BESCHLUSS (EU) 2019/1569 DES RATES vom 16. September 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft zur Änderung der Anhänge 1 und 2 des Abkommens zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Ausschuss zu vertreten ist, da der vorgesehene Beschluss für die Union verbindlich sein…
Erwägungsgrund 6 32018D1486BESCHLUSS (EU) 2018/1486 DES RATES vom 28. September 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. I dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Da der vom Zoll-Unterausschuss anzunehmende Beschluss für die Union verbindlich sein wird, sollte festgelegt werden, welcher Standpunkt hierbei im Namen der…
Erwägungsgrund 5 32020D0462BESCHLUSS (EU) 2020/462 DES RATES vom 20. Februar 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in Bezug auf den Informationsaustausch zur Bewertung der Auswirkungen des Abkommens in Form eines Briefwechsels, mit dem das oben genannte Abkommen geändert wurde, zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den im Namen der Union im Assoziationsausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgesehene Beschluss für die Union verbindlich…