Erwägungsgrund 3 32008D0261BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Protokolls (2008/261/EG)
Das Protokoll sieht die vorläufige Anwendung einiger seiner Bestimmungen vor. Diese Bestimmungen sollten bis zum Inkrafttreten des Protokolls vorläufig…
Erwägungsgrund 3 32016D0776BESCHLUSS (EU) 2016/776 DES RATES vom 29. April 2016 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Gemäß Artikel 16 des Abkommens und Artikel 12 des Protokolls werden das Abkommen und das Protokoll ab dem Datum ihrer Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 5 32011D0090BESCHLUSS DES RATES vom 18. Januar 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Ausdehnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra auf zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen (2011/90/EU)
Um die vorläufige Anwendung des Protokolls sicherzustellen, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2011 gelten —
Erwägungsgrund 10 32020D0787BESCHLUSS (EU) 2020/787 DER KOMMISSION vom 16. Juni 2020 zur Verlängerung des Übergangszeitraums für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen in Kroatien (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus diesem Grund sollte die Verlängerung des in Anhang V Kapitel 3 der Beitrittsakte von 2011 genannten Übergangszeitraums um drei Jahre gewährt werden.
Erwägungsgrund 6 32007D0768BESCHLUSS DES RATES vom 19. November 2007 über die Annahme — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des am 6. Dezember 2005 in Genf unterzeichneten Protokolls zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens (2007/768/EG)
Laut Absatz 3 des Protokolls liegt selbiges bis zum 1. Dezember 2007 oder einem von der Ministerkonferenz beschlossenen späteren Zeitpunkt zur Annahme durch die…
Art. 3 32007D0551BESCHLUSS 2007/551/GASP/JI DES RATES vom 23. Juli 2007 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen von 2007)
Nach Artikel 9 des Abkommens werden die Bestimmungen des Abkommens ab dem Datum seiner Unterzeichnung bis zu seinem Inkrafttreten im Einklang mit den geltenden…