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Die in Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates verankerte Technologieneutralität ist ein Grundsatz, an dem sich die Union und die Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen für digitale Vernetzungsinfrastrukturen der höchsten Leistung, Widerstandsfähigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit orientieren sollten, um vom Wohlstand zu profitieren. Alle Technologien und Übertragungssysteme, die zur Erreichung der Gigabit-Konnektivität beitragen können, einschließlich der derzeitigen und künftigen Fortschritte bei Glasfaser, Satelliten, 5G oder einem anderen künftigen Ökosystem und WLAN der nächsten Generation, sollten daher gleich behandelt werden, wenn sie eine gleichwertige Netzleistung aufweisen.
Der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten das Unionsrecht in technologieneutraler Weise anwenden sollten — d. h. dass eine nationale Regulierungs- oder andere…
Bei der Anwendung dieser Verordnung sollten die Grundsätze der Technologieneutralität, der Verhältnismäßigkeit und der gleichen Wettbewerbsbedingungen sowie der…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen wahren den Grundsatz der Technologieneutralität, d. h., dass sie den Einsatz einer bestimmten Technologie weder…
Die Fortschritte bei der Verwirklichung der allgemeinen Ziele dieser Richtlinie sollten durch ein robustes System für eine kontinuierliche Bewertung der und…
Mit dem Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates wird eine Reihe von Zielen und Vorgaben für die Förderung der Entwicklung…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Schaffung eines harmonisierten und vereinfachten Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.