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Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den Grundsatz der einmaligen Erfassung in ihrer öffentlichen Verwaltung anzuwenden und die Weiterverwendung von Daten im Einklang mit den Datenschutzvorschriften zu fördern, damit keine zusätzlichen Belastungen für Bürger oder Unternehmen entstehen.
Um die Kosten zu senken und die Dauer der Verfahren zu verkürzen sowie den Verwaltungsaufwand für die Gesellschaften zu verringern, sollten die Mitgliedstaaten…
Um den rechtmäßigen grenzüberschreitenden Austausch von Nachweisen und Informationen durch die unionsweite Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung zu…
Um die Kosten und den Verwaltungsaufwand sowie die Verfahrensdauer für die Gesellschaften zu senken, sollten die Mitgliedstaaten im Bereich des…
Online-Dienste zuständiger Behörden sind von wesentlicher Bedeutung, um die Qualität und die Sicherheit der Dienste für Bürger sowie Unternehmen zu verbessern.…
Um die Nutzung von Online-Verfahren weiter zu vereinfachen, sollte die vorliegende Verordnung gemäß dem Grundsatz der einmaligen Erfassung die Grundlage für die…
Um überprüfen zu können, ob die Mitgliedstaaten die Tätigkeiten im Bereich der Datenerhebung durchführen, müssen die Mitgliedstaaten der Kommission in einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.