Erwägungsgrund 8 32019R1239
Andere von den Mitgliedstaaten und Dienstleistern bereitgestellte Meldekanäle wie Hafeninformationssysteme könnten als optionale Meldeanlaufstellen beibehalten werden und sollten als Datendienstleister dienen können.
Andere von den Mitgliedstaaten und Dienstleistern bereitgestellte Meldekanäle wie Hafeninformationssysteme könnten als optionale Meldeanlaufstellen beibehalten werden und sollten als Datendienstleister dienen können.