Erwägungsgrund 9 32022D1206BESCHLUSS (EU) 2022/1206 DES RATES vom 12. Juli 2022 über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Die Union sollte daher dem Übereinkommen beitreten.
Erwägungsgrund 12 32009D0121BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2008 zur Ablehnung des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Rates über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von antimikrobiellen Stoffen zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen bei Geflügelschlachtkörpern (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/121/EG)
Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 19. Juni 2008 den Vorschlag der Kommission aus den oben genannten Gründen abgelehnt und den Rat…
Erwägungsgrund 9 32023D0654BESCHLUSS (GASP) 2023/654 DES RATES vom 20. März 2023 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Die Union sollte den vorliegenden Beschluss annehmen, um die erforderliche Unterstützung bereitzustellen.
Erwägungsgrund 7 32024D1638BESCHLUSS (EU) 2024/1638 DES RATES vom 30. Mai 2024 über den Rücktritt der Union vom Vertrag über die Energiecharta
Vor diesem Hintergrund sollte die Union von dem ECV zurücktreten.
Erwägungsgrund 2 32009D0989BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2009 über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (2009/989/EG, Euratom)
Das Abkommen sollte geschlossen werden —
Erwägungsgrund 5 32022D1025BESCHLUSS (EU) 2022/1025 DES RATES vom 2. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung im Zusammenhang mit bestimmten Änderungen von Artikel 6 Absatz 2 des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte den Vorschlag der Russischen Föderation zur Änderung des Artikels 6 Absatz 2 des Übereinkommens nicht unterstützen. Eine Unterstützung würde…