Erwägungsgrund 9 32026D0713BESCHLUSS (EU) 2026/713 DES RATES vom 17. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Zusammenhang mit der Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen als Beobachter an Sitzungen dieses Ausschusses in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union sollte daher sein, keine Einwände gegen die Annahme des geplanten Rechtsakts zu erheben.
Erwägungsgrund 11 32025D0819BESCHLUSS (EU) 2025/819 DES RATES vom 28. April 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union sollte daher darin bestehen, keine Einwände gegen die Annahme des vorgesehenen Rechtsakts zu erheben.
Erwägungsgrund 11 32025D0818BESCHLUSS (EU) 2025/818 DES RATES vom 28. April 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union sollte daher darin bestehen, keine Einwände gegen die Annahme des vorgesehenen Rechtsakts zu erheben.
Erwägungsgrund 7 32025D0093BESCHLUSS (EU) 2025/93 DES RATES vom 10. Januar 2025 über den im Namen der Europäischen Union von den Teilnehmern am Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite im schriftlichen Verfahren hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses über Änderungen des genannten Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union sollte daher darin bestehen, den Beschluss über Änderungen des Übereinkommens auf der Grundlage des diesem Beschluss beigefügten…
Erwägungsgrund 12 32025D0818BESCHLUSS (EU) 2025/818 DES RATES vom 28. April 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union zu dem vorgesehenen Rechtsakt sollte künftige Standpunkte zur Geschäftsordnung in Bezug auf andere Übereinkommen des Europarats oder…
Erwägungsgrund 12 32025D0819BESCHLUSS (EU) 2025/819 DES RATES vom 28. April 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union zu dem vorgesehenen Rechtsakt sollte künftige Standpunkte zur Geschäftsordnung in Bezug auf andere Übereinkommen des Europarats oder…