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In Bezug auf Georgien hat der Europäische Rat am 1. September 2008 auf seiner außerordentlichen Tagung in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes den einseitigen Beschluss Russlands, die Unabhängigkeit Abchasiens und Südossetiens anzuerkennen, entschieden verurteilt und an die übrigen Staaten appelliert, diese Unabhängigkeit nicht anzuerkennen.
Nach dem bewaffneten Konflikt zwischen Georgien und der Russischen Föderation vom August 2008 hat der Europäische Rat auf seinem Sondergipfel vom 1. September…
Nach dem bewaffneten Konflikt zwischen Georgien und Russland vom August 2008 hat der Europäische Rat auf seinem Sondergipfel vom 1. September 2008 die…
Der Europäische Rat hat am 19. März 2015 in seinen Schlussfolgerungen erklärt, dass er die rechtswidrige Annexion der Krim und von Sewastopol durch die…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022„die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 20./21. Oktober 2022 auf das Schärfste die willkürlichen Raketen- und Drohnenangriffe Russlands auf die…
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 20./21. März 2014 die unrechtmäßige Eingliederung der Autonomen Republik Krim (im Folgenden „Krim“) und der Stadt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.