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Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2022/1165 des Rates unterzeichnet und wird seit dem 29. Juni 2022 vorläufig angewandt.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde gemäß dem…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union im…
Am 2. Juni 2022 hat der Rat die Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Moldau über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im folgenden „Abkommen“) wurde gemäß dem…
Nach Artikel 5 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr wird im Namen der Union genehmigt .
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.