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Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1165 des Rates von der Union am 29. Juni 2022 unterzeichnet und seit diesem Zeitpunkt vorläufig angewandt und ist am 21. August 2023 in Kraft getreten.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde gemäß dem…
Nach Artikel 5 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden…
Mit dem Beschluss Nr. 2/2022 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union am…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union am…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.