Erwägungsgrund 3 32022D2524
Das Abkommen wurde am 20. Juli 2022 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — gemäß dem Beschluss (EU) 2022/781 des Rates im Namen der Union unterzeichnet.
Das Abkommen wurde am 20. Juli 2022 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — gemäß dem Beschluss (EU) 2022/781 des Rates im Namen der Union unterzeichnet.