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Artikel 552 Absatz 10 des Handels- und Kooperationsabkommens sieht vor, dass Artikel 552 Absatz 11 des Handels- und Kooperationsabkommens aufgrund der besonderen Umstände Anwendung findet, die das Vereinigte Königreich daran hindern, die technischen Anpassungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die PNR-Verarbeitungssysteme, die das Vereinigte Königreich während der Geltung des Unionsrechts betrieben hat, in Systeme umzuwandeln, die eine Löschung der PNR-Daten gemäß Artikel 552 Absatz 4 des Handels- und Kooperationsabkommens ermöglichen würden.
Artikel 552 Absatz 10 des Handels- und Kooperationsabkommens bestimmt, dass Artikel 552 Absatz 11 des Handels- und Kooperationsabkommens aufgrund der besonderen…
Artikel 552 Absatz 11 des Handels- und Kooperationsabkommens sieht vor, dass das Vereinigte Königreich für einen Übergangszeitraum vorübergehend von Absatz 4…
Artikel 552 Absatz 11 des Handels- und Kooperationsabkommens sieht vor, dass das Vereinigte Königreich für einen Übergangszeitraum vorübergehend von Artikel 552…
In seiner Beurteilung gelangte das Vereinigte Königreich zu dem Ergebnis, dass die in Artikel 552 Absatz 10 des Handels- und Kooperationsabkommens genannten…
In seiner Bewertung gelangte das Vereinigte Königreich zu dem Schluss, dass die in Artikel 552 Absatz 10 des Handels- und Kooperationsabkommens genannten…
Am 21. November 2022 übermittelte das Vereinigte Königreich diese zusätzlichen Informationen schriftlich. Daher wird die Auffassung vertreten, dass die in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.