Erwägungsgrund 9 32022D1206BESCHLUSS (EU) 2022/1206 DES RATES vom 12. Juli 2022 über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Die Union sollte daher dem Übereinkommen beitreten.
Erwägungsgrund 8 32012D0130BESCHLUSS DES RATES vom 3. Oktober 2011 über die Genehmigung des Übereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der Hohen See im Südpazifik im Namen der Europäischen Union (2012/130/EU)
Das Übereinkommen sollte daher genehmigt werden —
Erwägungsgrund 8 32014D0888BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2014 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, des Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials, das am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommen wurde (2014/888/EU)
Die Union sollte das Eisenbahnprotokoll daher genehmigen.
Erwägungsgrund 8 32012D0308Die Union sollte daher dem Vertrag nach dem Inkrafttreten des Dritten Protokolls zum Vertrag beitreten —
Erwägungsgrund 8 32011D0189BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2010 über die Unterzeichnung des Übereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der Hohen See im Südpazifik im Namen der Europäischen Union (2011/189/EU)
Das Übereinkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 8 32017D0939BESCHLUSS (EU) 2017/939 DES RATES vom 11. Mai 2017 über den Abschluss des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der Europäischen Union
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden —