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Der Hauptzweck der Änderungen 47, 40 bzw. 24 von Anhang 6 Teile I, II bzw. III des Abkommens von Chicago besteht darin, den Rechtsrahmen für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit von Flugschreibern zu stärken, die Bestimmungen für EDTO und Schwimmwesten für Säuglinge klarzustellen, für bestimmte Flugzeuge Bodenannährungswarngeräte (GPWS) vorzuschreiben, eine neue Richtlinie einzuführen, nach der Flugzeuge unter bestimmten Bedingungen mit Pistenüberroll-Lageerfassungs- und Warnsystemen ausgestattet sein müssen, im Zusammenhang mit leistungsbasierten Betriebsminima (PBOAM) operationelle Anrechnungen zu gewähren, sicherzustellen, dass an dem für den Flugbetrieb vorgesehenen Flugplatz angemessene Einrichtungen für die Rettung und Feuerbekämpfung vorhanden sind, die Bestimmungen für Offshore-Ausweichlandemöglichkeiten für den Langstrecken-Hubschrauberbetrieb zu aktualisieren, und Bestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter mit Hubschraubern hinzuzufügen und die entsprechenden Schulungsvorschriften zu aktualisieren.
Der Hauptzweck der Änderung 109 von Anhang 8 des Abkommens von Chicago besteht darin, die Verständlichkeit zu verbessern und sicherzustellen, dass Staaten, die…
Der Hauptzweck der Änderung 29 zu Anhang 9 des Abkommens von Chicago besteht darin, die Vorsorge der Staaten mit Blick auf künftige Pandemien zu verbessern,…
Der Hauptzweck der Änderung 18 zu Anhang 17 des Abkommens von Chicago ist die Aufnahme neuer SARP bzw. die Änderung bereits vorhandener SARP in Bezug auf die…
Der Hauptzweck der Änderung 17 von Anhang 14 Band I des Abkommens von Chicago besteht darin, die allgemeine Luftfahrt von den Bestimmungen zur Rettung und…
Der Hauptzweck der Änderung 93 zu Anhang 10 Band I des Abkommens von Chicago besteht darin, die Einführung des globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) mit…
Der Hauptzweck der Änderung 7 von Anhang 7 des Abkommens von Chicago besteht darin, die Übertragung eines Luftfahrzeugs zwischen Staaten zu erleichtern, indem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.