Erwägungsgrund 7 32022D0335
Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet sein, Luftfahrzeugen, die von russischen Luftfahrtunternehmen betrieben werden, einschließlich als Vertriebsunternehmen, in Russland registrierten Luftfahrzeugen und nicht in Russland registrierten Luftfahrzeugen, die im Eigentum einer russischen juristischen oder natürlichen Person stehen oder von ihr gechartert oder anderweitig kontrolliert werden, die Erlaubnis zu verweigern, in ihrem Hoheitsgebiet zu landen, von ihrem Hoheitsgebiet zu starten oder ihr Hoheitsgebiet zu überfliegen.