Erwägungsgrund 4 32022D0346
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine auf das Schärfste verurteilt. Mit seinen rechtswidrigen Militäraktionen verstößt Russland massiv gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der VN-Charta und gefährdet die Sicherheit und Stabilität Europas und der Welt. Der Europäische Rat hat dazu aufgerufen, dringend ein weiteres Paket von gegen Einzelpersonen gerichteten und wirtschaftlichen Sanktionen auszuarbeiten und anzunehmen.