Erwägungsgrund 6 32022D0399
Insbesondere ist Folgendes angebracht: Verbot der Notierung von Aktien belarussischer Staatsunternehmen an Handelsplätzen der Union und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen; Einschränkung der Kapitalzuflüsse aus Belarus in die Union; Verbot von Transaktionen mit der belarussischen Zentralbank; Einschränkung der Erbringung von spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr für bestimmte belarussische Kreditinstitute und deren belarussische Tochterunternehmen. Ferner ist es angebracht, Verpflichtungen für den Netzmanager für die Netzfunktionen des Flugverkehrsmanagements im einheitlichen europäischen Luftraum in Bezug auf das Verbot des Überflugs hinzuzufügen.