Erwägungsgrund 1 32022D0435
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2010/275/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/4) bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gehalten werden, sollte an die Verzinsung von Einlagen öffentlicher Haushalte gemäß der Leitlinie (EU) 2019/671 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/7) angeglichen werden, um eine konsistente Verzinsung vergleichbarer Einlagen im gesamten Eurosystem zu gewährleisten.