Erwägungsgrund 2 32022D0435BESCHLUSS (EU) 2022/435 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/275/EU über die Verwaltung von der Griechischen Republik gewährten zusammengelegten bilateralen Krediten (EZB/2022/9)
Daher sollte der Beschluss 2010/275/EU (EZB/2010/4) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 2 32022D0485BESCHLUSS (EU) 2022/485 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/624/EU über die Verwaltung der von der Union im Rahmen des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus abgeschlossenen Anleihe- und Darlehenstransaktionen (EZB/2022/11)
Daher sollte der Beschluss 2010/624/EU (EZB/2010/17) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0016BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 31. Oktober 2011 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/15 betreffend die Verwaltung von EFSF-Darlehen an Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/31 über die Eröffnung von Konten zur Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit Darlehen der EFSF an Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2011/16) (2011/728/EU)
Deshalb sollten die Beschlüsse EZB/2010/15 und EZB/2010/31 entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32023D0815BESCHLUSS (EU) 2023/815 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. März 2023 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/4 über die Verwaltung von der Griechischen Republik gewährten zusammengelegten bilateralen Krediten (EZB/2023/7)
Der Beschluss EZB/2010/4 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 10 32015D0001BESCHLUSS (EU) 2015/529 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. Januar 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2004/3 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/1)
Daher sollte der Beschluss EZB/2004/3 entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32017D0015BESCHLUSS (EU) 2017/1361 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18. Mai 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/5 über die Umsetzung des Ankaufprogramms für Asset-Backed Securities (EZB/2017/15)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2015/5 (EZB/2014/45) entsprechend geändert werden —