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Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2011/15/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/31) bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gehalten werden, sollte gemäß den Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) erfolgen, um eine konsistente Verzinsung vergleichbarer Einlagen im gesamten Eurosystem zu gewährleisten.
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2010/624/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/17) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2010/275/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/4) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Die Verzinsung von bestimmten Einlagen öffentlicher Einrichtungen der Union, die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gehalten werden, — mit Ausnahme solcher…
auf Konten, die gemäß dem Beschluss EZB/2003/14 der Europäischen Zentralbank , dem Beschluss EZB/2010/4 der Europäischen Zentralbank , dem Beschluss EZB/2010/17…
Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2019/1743 (EZB/2019/31) wird wie folgt ersetzt: Verzinsung von bestimmten, bei der EZB gehaltenen Einlagen Gemäß dem Beschluss…
Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2019/1743 (EZB/2019/31) erhält folgende Fassung: Verzinsung bestimmter bei der EZB gehaltener Einlagen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.