Erwägungsgrund 7 32022D0449
Um einen umgehenden Einsatz der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache im Hoheitsgebiet der Republik Moldau zum Zwecke der Unterstützung bei der Bewältigung des Zustroms von Personen infolge der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine zu ermöglichen, sollte die Vereinbarung bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —