Erwägungsgrund 7 32023D1040BESCHLUSS (EU) 2023/1040 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Montenegro durchgeführt werden
Um einen umgehenden Einsatz der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache im Hoheitsgebiet Montenegros zu ermöglichen, sollte die Vereinbarung…
Erwägungsgrund 7 32023D2105BESCHLUSS (EU) 2023/2105 DES RATES vom 7. September 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien durchgeführt werden
Um einen umgehenden Einsatz der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache im Hoheitsgebiet der Republik Albanien zu ermöglichen, könnte die…
Erwägungsgrund 3 32022D0426BESCHLUSS (EU) 2022/426 DES RATES vom 14. März 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau für operative Tätigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Moldau
Im Hinblick auf den Abschluss einer völkerrechtlichen Übereinkunft mit der Republik Moldau über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für…
Erwägungsgrund 7 32010D0614BESCHLUSS DES RATES vom 14. Juni 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union im AKP-EG-Ministerrat zu den von der Unterzeichnung bis zum Inkrafttreten des Abkommens zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005, geltenden Übergangsmaßnahmen (2010/614/EU)
Die vorläufige Anwendung des Abkommens sollte eine notwendige und ausreichende Übergangsmaßnahme darstellen —
Erwägungsgrund 7 32014D0331BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang von Fischereifahrzeugen unter der Flagge der Seychellen zu den der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union unterliegenden Gewässern und biologischen Meeresressourcen von Mayotte (2014/331/EU)
Um die baldestmögliche Fortsetzung der Fangtätigkeiten der Schiffe der Republik Seychellen zu ermöglichen, sollte das Abkommen bis zum Abschluss der für sein…
Erwägungsgrund 9 32024D1876BESCHLUSS (EU) 2024/1876 DES RATES vom 20. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr vom 29. Juni 2022
Um die Kontinuität der positiven Auswirkungen des Abkommens auf den Güterverkehr zu gewährleisten und Unterbrechungen bei der Ausfuhr ukrainischer Erzeugnisse…