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Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Moldau durchgeführt werden (im Folgenden „Vereinbarung“), wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2022/449 des Rates vorbehaltlich ihres Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 17. März 2022 unterzeichnet.