Erwägungsgrund 1 32022D0471
Der Beschluss (GASP) 2022/338 des Rates legt einen finanziellen Bezugsrahmen in Höhe von 450000000 EUR fest, um die Bereitstellung von Ausrüstungen für die ukrainischen Streitkräfte abzudecken.
Der Beschluss (GASP) 2022/338 des Rates legt einen finanziellen Bezugsrahmen in Höhe von 450000000 EUR fest, um die Bereitstellung von Ausrüstungen für die ukrainischen Streitkräfte abzudecken.