Erwägungsgrund 1 32022D0472
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/339 des Rates wird ein finanzieller Bezugsrahmen in Höhe von 50000000 EUR eingerichtet, um die Lieferung von Ausrüstung und Material, die nicht für die Anwendung tödlicher Gewalt konzipiert sind, wie persönliche Schutzausrüstungen, Verbandkästen und Kraftstoff an die ukrainischen Streitkräfte zu finanzieren.