Erwägungsgrund 10 32019D1955BESCHLUSS (EU) 2019/1955 DES RATES vom 21. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zur Annahme eines Beschlusses über die Überarbeitung des Understanding on Tariff Rate Quota Administration Provisions of Agricultural Products („TRQ Understanding/Vereinbarung über Zollkontingente“) zu vertreten ist
Es ist angebracht, den im Namen der Union im Allgemeinen Rat der WTO zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der zu fassende Beschluss für die Union bindend…
Erwägungsgrund 3 32012D0114BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2012 über den von der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation WTO hinsichtlich des Antrags auf eine WTO-Ausnahmeregelung zur Gewährung zusätzlicher autonomer Handelspräferenzen seitens der Europäischen Union für Pakistan zu vertretenden Standpunkt (2012/114/EU)
Es ist daherzweckmäßig, den von der Union im Allgemeinen Rat der WTO hinsichtlich dieses Antrags zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 6 32016D1039BESCHLUSS (EU) 2016/1039 DES RATES vom 16. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zum Antrag der Europäischen Union auf Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung bezüglich der autonomen Präferenzregelung für den Westbalkan zu vertretenden Standpunkts
Es ist daher zweckmäßig, den im Allgemeinen Rat der WTO im Namen der Union hinsichtlich dieses Antrags zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 6 32013D0500BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2013 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation WTO über den Antrag auf Verlängerung der WTO-Ausnahmeregelung zur Gewährung zusätzlicher autonomer Handelspräferenzen seitens der Union für die Republik Moldau (2013/500/EU)
Es ist daher angezeigt, den von der Union im Allgemeinen Rat der WTO hinsichtlich des Antrags zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 8 32012D0410BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juli 2012 zur Festlegung des von der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag der Philippinen auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung für eine Verlängerung der besonderen Behandlung für Reis (2012/410/EU)
Es ist daher zweckmäßig, den von der Union im Allgemeinen Rat der WTO zu vertretenden Standpunkt mit Hinblick auf diesen Antrag auf Ausnahmegenehmigung…
Erwägungsgrund 8 32022D1975Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Handelsausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss für die Union bindend sein wird.