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Im Dezember 2013 wurde auf der neunten Tagung der WTO-Ministerkonferenz ein Ministerbeschluss über eine Vereinbarung über Bestimmungen in Bezug auf die Verwaltung von Zollkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Artikel 2 des Übereinkommens über die Landwirtschaft (WT/MIN (13)/39) (im Folgenden „Vereinbarung über Zollkontingente“) angenommen. Die Vereinbarung über Zollkontingente regelt die Verwaltung von Zollkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Zollkontingente für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union oder einem Teil davon oder…
Im Dezember 2013 wurde auf der neunten Tagung der WTO-Ministerkonferenz ein Ministerbeschluss über ein „Understanding on Tariff Rate Quota Administration…
Gemäß Absatz 13 der Vereinbarung über Zollkontingente hat der Ausschuss für Landwirtschaft im Jahr 2018 die Vereinbarung über Zollkontingente überprüft. Im…
In der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung…
Was die landwirtschaftlichen Zollkontingente angeht, stellen die Artikel 184 bis 188 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Das effiziente Management von Zollkontingenten und deren transparenter Einsatz sind die Voraussetzung dafür, dass die im Zuge der Uruguay-Runde hinsichtlich des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.