Erwägungsgrund 184 32013R1308
Es sollten besondere Interventionsmaßnahmen vorgesehen werden, um effizient und wirksam gegen drohende Marktstörungen vorzugehen. Der Umfang dieser Maßnahmen sollte festgelegt werden.
Es sollten besondere Interventionsmaßnahmen vorgesehen werden, um effizient und wirksam gegen drohende Marktstörungen vorzugehen. Der Umfang dieser Maßnahmen sollte festgelegt werden.