Erwägungsgrund 1 32022D0507
Mit Schreiben vom 7. Februar 2022 teilte Irland gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 21 förmlich seinen Wunsch mit, die Verordnung (EU) 2021/1147 anzunehmen und durch diese gebunden zu sein.
Mit Schreiben vom 7. Februar 2022 teilte Irland gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 21 förmlich seinen Wunsch mit, die Verordnung (EU) 2021/1147 anzunehmen und durch diese gebunden zu sein.