Erwägungsgrund 3 32022D0052
Am 12. Juli 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1144 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Januar 2022 verlängert wurde, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.