Erwägungsgrund 4 32021D2033BESCHLUSS (GASP) 2021/2033 DES RATES vom 19. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/97 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die Verlängerung des Durchführungszeitraums der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/97 genannten Projekte bis zum 4. Februar 2023 hat keine Auswirkungen…
Erwägungsgrund 4 32022D2185BESCHLUSS (GASP) 2022/2185 DES RATES vom 8. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/1939 genannten Tätigkeiten bis zum 30. Juni 2023 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel…
Erwägungsgrund 6 32021D2074BESCHLUSS (GASP) 2021/2074 DES RATES vom 25. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2370 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/2370 genannten Tätigkeiten hat keine Auswirkungen auf die Finanzmittel bis zum 21. Januar 2023.
Erwägungsgrund 5 32022D0574BESCHLUSS (GASP) 2022/574 DES RATES vom 7. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/809 genannten Projekte bis zum 25. Februar 2023 hat keinen weiteren finanziellen Mittelbedarf zur…
Erwägungsgrund 6 32021D2075BESCHLUSS (GASP) 2021/2075 DES RATES vom 25. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/979 zur Unterstützung der Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung nach offenen internationalen Standards
Die Fortführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2020/979 genannten Tätigkeiten bis zum 30. November 2022 hat keine Auswirkungen auf die Finanzmittel.
Erwägungsgrund 4 32021D1025BESCHLUSS (GASP) 2021/1025 DES RATES vom 21. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/809 genannten Projekte bis zum 25. April 2022 hat keinen weiteren finanziellen Mittelbedarf zur…