Erwägungsgrund 3 32022D0573BESCHLUSS (GASP) 2022/573 DES RATES vom 7. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/538 zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/538 genannten Projekte bis zum 30. April 2023 hat keine Auswirkungen auf die Finanzmittel.
Erwägungsgrund 4 32022D2270BESCHLUSS (GASP) 2022/2270 DES RATES vom 18. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2108 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Die Verlängerung des Durchführungszeitraums der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/2108 genannten Projekte bis zum 20. Februar 2024 hat keinen weiteren…
Erwägungsgrund 4 32022D2185BESCHLUSS (GASP) 2022/2185 DES RATES vom 8. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/1939 genannten Tätigkeiten bis zum 30. Juni 2023 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel…
Erwägungsgrund 4 32020D1066BESCHLUSS (GASP) 2020/1066 DES RATES vom 20. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2370 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/2370 genannten Tätigkeiten hat keine Auswirkungen auf die Finanzmittel bis zum 20. Dezember 2021.
Erwägungsgrund 6 32021D2074BESCHLUSS (GASP) 2021/2074 DES RATES vom 25. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2370 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/2370 genannten Tätigkeiten hat keine Auswirkungen auf die Finanzmittel bis zum 21. Januar 2023.
Erwägungsgrund 4 32022D1654BESCHLUSS (GASP) 2022/1654 DES RATES vom 27. September 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 genannten Tätigkeiten bis zum 17. Januar 2023 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel…