Erwägungsgrund 5 32022D0579
Angesichts der sehr ernsten Lage ist es angemessen, es zu verbieten, auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende übertragbare Wertpapiere an Belarus zu verkaufen und auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende Banknoten an Belarus zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.