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In den Folgenabschätzungen, die im Rahmen des 8. UAP durchgeführt werden, sollten das gesamte Spektrum der unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima als Teil einer integrierten Analyse der Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt einschließlich der kumulativen Effekte dieser Auswirkungen sowie die Kosten des Tätigwerdens und der Untätigkeit berücksichtigt werden. Diese Folgenabschätzungen sollten auf einer umfassenden und transparenten Anhörung beruhen. Binnen acht Wochen nach Abschluss einer öffentlichen Anhörung sollte die Kommission ausführliche Rückmeldungen zu den aus der Anhörung hervorgegangenen Antworten der Interessenträger vorlegen, wobei zwischen den Beiträgen der verschiedenen Arten von Interessenträgern zu unterscheiden ist.
Art der UmweltauswirkungenDie Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen soll sich auf die direkten und die etwaigen indirekten, sekundären,…
Die Kommission sollte im Zusammenhang mit dem Wirkungspfad mit Bezug zum Klimaschutz über die Ergebnisse, Innovationen und aggregierten geschätzten Auswirkungen…
Um den sich wandelnden politischen Zielen und den erzielten Fortschritten Rechnung zu tragen, sollte die Kommission das 8. UAP im Jahr 2029 bewerten. Die…
regelmäßige Bewertung bestehender politischer Maßnahmen und gegebenenfalls Vorschläge für neue Rechtsvorschriften in Bereichen, in denen sie zweckmäßig sind,…
Die Umsetzung von Politiken und Maßnahmen in den Bereichen Energie und Klima hat Auswirkungen auf die Umwelt. Daher sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen,…
Bis zum 31. März 2029 führt die Kommission eine Bewertung des 8. UAP durch. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.