Erwägungsgrund 3 32022D0591
Die Kommission kam in ihrem Bericht vom 15. Mai 2019 über die Bewertung des 7. UAP zu dem Schluss, dass die Vision für 2050 und die vorrangigen Ziele nach wie vor gültig sind; dass das 7. UAP dazu beigetragen hat, im Bereich der Umweltpolitik stärker vorhersehbare, schnellere und besser koordinierte Maßnahmen durchzuführen, und dass die Struktur und der unterstützende Rahmen des 7. UAP dazu beigetragen haben, Synergien zu schaffen und so die Umweltpolitik wirksamer und effizienter zu machen. Darüber hinaus kam sie zu dem Schluss, dass mit dem 7. UAP die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (im Folgenden „Agenda 2030 der Vereinten Nationen“) vorweggenommen wurde, indem hervorgehoben wurde, dass Wirtschaftswachstum und soziales Wohlergehen von gesunden natürlichen Ressourcen abhängen, dass es die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, im Folgenden „SDG“) erleichtert und die Union in die Lage versetzt hat auf der internationalen Bühne in Klima- und Umweltfragen mit einer Stimme zu sprechen, dass jedoch die Fortschritte in den Bereichen Naturschutz, Gesundheit und Integration von Umweltanliegen in andere Politikbereiche nicht ausreichten. Sie kam außerdem zu dem Schluss, dass soziale Fragen im 7. UAP stärkere Berücksichtigung hätten finden können, wie durch die Nutzung bestehender Verbindungen zwischen der Umwelt- und Sozialpolitik, was unter anderem die Folgen für vulnerable Gruppen, Beschäftigung, soziale Eingliederung und Ungleichheit angeht. Darüber hinaus stellte die Kommission in ihrem Bericht fest, dass trotz immer ehrgeizigerer Umweltziele in vielen Politikbereichen die Umweltschutzausgaben in Europa über viele Jahre lang konstant geblieben waren (etwa 2 % des BIP) und dass es für die Volkswirtschaft der Union Jahr für Jahr rund 55 Mrd. EUR an Gesundheitskosten und unmittelbaren Kosten für die Umwelt nach sich zieht, wenn die Rechtsvorschriften im Umweltbereich nicht umgesetzt werden. In dem Kommissionsbericht wurde festgestellt, dass die Umsetzung des 7. UAP durch einen stärkeren Überwachungsmechanismus hätte verbessert werden können.