Erwägungsgrund 3 32022D0637
Angesichts der andauernden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 50000000 EUR erhöht werden, um die Lieferung von Ausrüstung und Material, die nicht für die Anwendung tödlicher Gewalt konzipiert sind, wie persönliche Schutzausrüstungen, Verbandkästen und Kraftstoff an die ukrainischen Streitkräfte zu finanzieren. Die Laufzeit der Unterstützungsmaßnahme sollte außerdem um 24 Monate verlängert werden.