Erwägungsgrund 2 32022D0638
Am 24. März 2022 hat der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen Folgendes erklärt: „Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stellt eine grobe Verletzung des Völkerrechts dar und verursacht unzählige Todesopfer und Verletzte in der Zivilbevölkerung. Russland führt Angriffe auf die Zivilbevölkerung und auf zivile Objekte, darunter Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen, Schulen und Schutzunterkünfte. Diese Kriegsverbrechen müssen sofort enden. Die Verantwortlichen und ihre Mithelfer werden nach dem Völkerrecht zur Rechenschaft gezogen werden.“ Der Europäische Rat hat außerdem die Erklärung von Versailles vom 11. März 2022 bekräftigt, in der insbesondere die Entscheidung des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs, eine Untersuchung der in seine Zuständigkeit fallenden Straftaten einzuleiten, begrüßt wird.