Erwägungsgrund 14 32023D0436BESCHLUSS (EU) 2023/436 DES RATES vom 14. Februar 2023 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität über eine verstärkte Zusammenarbeit und die Weitergabe elektronischen Beweismaterials zu ratifizieren
Die Mitgliedstaaten sollten daher ermächtigt werden, das Protokoll im Interesse der Union gemeinsam zu unterzeichnen.
Erwägungsgrund 3 32014D0172BESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/172/EU)
Das Protokoll sollte im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden, vorbehaltlich seines späteren Abschlusses.
Erwägungsgrund 3 32014D0718BESCHLUSS DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/718/EU)
Das Protokoll sollte im Namen der Union und ihren Mitgliedstaaten vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0517BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und vorläufige Anwendung des Protokollszum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/517/EU)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 8 32019D0682BESCHLUSS (EU) 2019/682 DES RATES vom 9. April 2019 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten zu ratifizieren
Die Mitgliedstaaten sollten daher ermächtigt werden, das Änderungsprotokoll im Interesse der Union gemeinsam zu ratifizieren, soweit dessen Bestimmungen in die…
Erwägungsgrund 3 32014D0316BESCHLUSS DES RATES vom 15. November 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/316/EU)
Das Protokoll sollte im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden, vorbehaltlich seines späteren Abschlusses.