Erwägungsgrund 9 32023D0436BESCHLUSS (EU) 2023/436 DES RATES vom 14. Februar 2023 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität über eine verstärkte Zusammenarbeit und die Weitergabe elektronischen Beweismaterials zu ratifizieren
Nach der Unterzeichnung und der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung des Protokolls sollten die Mitgliedstaaten außerdem die Hinweise im Anhang dieses…
Art. 2 Abs. 3 32022D0722Nach der Unterzeichnung und der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung des Protokolls beachten die Mitgliedstaaten außerdem die Hinweise in Abschnitt 4 des…
Art. 2 Abs. 2 32023D0436BESCHLUSS (EU) 2023/436 DES RATES vom 14. Februar 2023 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität über eine verstärkte Zusammenarbeit und die Weitergabe elektronischen Beweismaterials zu ratifizieren
Nach der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung des Protokolls beachten die Mitgliedstaaten außerdem die Hinweise in Abschnitt 4 des Anhangs dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 8 32022D0722Mitgliedstaaten, die die Vorbehalte, Erklärungen, Notifikationen und Mitteilungen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses nicht zum Zeitpunkt der Unterzeichnung…
Art. 3 32017D0770BESCHLUSS (EU) 2017/770 DES RATES vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, im Hinblick auf die Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
Wenn die Mitgliedstaaten das Protokoll von 2010 ratifizieren oder ihm beitreten, hinterlegen sie gleichzeitig die im Anhang dieses Beschlusses wiedergegebene…
Erwägungsgrund 8 32023D0436BESCHLUSS (EU) 2023/436 DES RATES vom 14. Februar 2023 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität über eine verstärkte Zusammenarbeit und die Weitergabe elektronischen Beweismaterials zu ratifizieren
Mitgliedstaaten, die die Vorbehalte, Erklärungen, Notifikationen und Mitteilungen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses nicht zum Zeitpunkt der Unterzeichnung…