Erwägungsgrund 1 32022D0752
Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, sind von unabhängigen externen Rechnungsprüfern zu prüfen, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden.