Erwägungsgrund 5 32022D1212BESCHLUSS (EU) 2022/1212 DES RATES vom 12. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banco de Portugal
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32022D0864BESCHLUSS (EU) 2022/864 DES RATES vom 24. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Lietuvos bankas
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32020D0710BESCHLUSS (EU) 2020/710 DES RATES vom 25. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Latvijas Banka
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32021D0510BESCHLUSS (EU) 2021/510 DES RATES vom 22. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Deutschen Bundesbank
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32021D0511BESCHLUSS (EU) 2021/511 DES RATES vom 22. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Eesti Pank
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32018D0270BESCHLUSS (EU) 2018/270 DES RATES vom 15. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Central Bank of Cyprus
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —