Erwägungsgrund 2 32022D0754
Der Beschluss (GASP) 2019/797 gilt bis zum 18. Mai 2022. Nach einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollte dessen Gültigkeit bis zum 18. Mai 2025 und die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 18. Mai 2023 verlängert werden.