Beschluss (EU) 2022/775 der Kommission vom 13. April 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Ungarn vorgelegten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 2298) (Nur der ungarische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an Ungarn gerichtet.
Art. 2 32022D0775
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