Erwägungsgrund 2 32019D2172
Am 14. Juni 2019 stellte der Rat fest, dass 2018 erneut eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel Ungarns bestand. Auf dieser Grundlage empfahl der Rat Ungarn, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, und zu gewährleisten, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2019 nicht über 3,3 % und im Jahr 2020 nicht über 4,7 % hinausgeht, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 1,0 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2019 und von 0,75 % des BIP im Jahr 2020 entspricht. Die für 2020 empfohlene Anstrengung wurde unter der Bedingung, dass die für 2019 verlangte Anpassung eingehalten wird, als angemessen erachtet. Der Rat empfahl Ungarn ferner, sämtliche unerwarteten Einnahmen zum Defizitabbau zu nutzen und wies darauf hin, dass Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen eine dauerhafte und wachstumsfreundliche Verbesserung des gesamtstaatlichen strukturellen Saldos gewährleisten sollten. Der Rat setzte Ungarn die Frist, bis zum 15. Oktober 2019 einen Bericht über die auf die Empfehlung vom 14. Juni 2019 hin getroffenen Maßnahmen vorzulegen.