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Im Bereich der Gesundheit der Bevölkerung ergänzt die Tätigkeit der Union die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst zudem die Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Dazu fördern die Union und die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für das Gesundheitswesen zuständigen internationalen Organisationen.
Die Tätigkeit der Gemeinschaft sollte die Politik der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und zur Beseitigung von Ursachen für die…
Gemäß Artikel 6 und Artikel 168 Absatz 5 AEUV sollten mit der Tätigkeit der Union im Bereich des Schutzes und der Verbesserung der menschlichen Gesundheit, auch…
Die Tätigkeit der Gemeinschaft sollte die Politik der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, zur Beseitigung von Ursachen für die…
In Artikel 168 AEUV ist vorgesehen, dass die Union unter uneingeschränkter Wahrung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer…
Die Gemeinschaft hat sich verpflichtet, vorrangig die menschliche Gesundheit durch die Verhütung menschlicher Erkrankungen, insbesondere übertragbarer…
In Anbetracht der als Grundlage für die Politik der Union in diesem Bereich einvernehmlich festgelegten gemeinsamen Werte der Solidarität im Hinblick auf eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.