Erwägungsgrund 2 32022D0831
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/300 wird der Beschluss 2004/478/EG der Kommission aufgehoben, der in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist.
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/300 wird der Beschluss 2004/478/EG der Kommission aufgehoben, der in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist.