Erwägungsgrund 2 32022D0837
Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da’esh) und Al-Qaida sowie mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sollten zwei weitere Personen und eine weitere Gruppe in die Listen der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 aufgenommen werden.