Erwägungsgrund 3 32021D0624BESCHLUSS (EU) 2021/624 DES RATES vom 12. April 2021 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf Änderungen der Anlagen I und III dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Anfang 2021 soll der Gemischte Ausschuss einen Beschluss zur Änderung der Anlagen I und III zum Übereinkommen annehmen.
Erwägungsgrund 2 32022D0863Gemäß Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a des Übereinkommens kann der gemäß Artikel 14 Absatz 1 des Übereinkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss (im Folgenden…
Erwägungsgrund 2 32022D1932BESCHLUSS (EU) 2022/1932 DES RATES vom 29. September 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf Änderungen dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a des Übereinkommens kann der gemäß Artikel 14 Absatz 1 des Übereinkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss EU-CTC (im…
Erwägungsgrund 5 32019D2198BESCHLUSS (EU) 2019/2198 DES RATES vom 25. November 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Änderung des Übereinkommens zu vertreten ist
Der Gemischte Ausschuss soll auf seiner Sitzung am 27. November 2019 oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Beschluss über die Änderung des Übereinkommens…
Erwägungsgrund 4 32019D2106BESCHLUSS (EU) 2019/2106 DES RATES vom 21. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zu vertreten ist
In seiner Sitzung vom 5. Dezember 2019 soll der Gemeinsame Ausschuss einen Beschluss zur Änderung der Anhänge I und II des Abkommens annehmen.
Art. 1 32022D1932BESCHLUSS (EU) 2022/1932 DES RATES vom 29. September 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf Änderungen dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss…