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Da die Geltungsdauer der Entscheidung 2003/17/EG am 31. Dezember 2022 endet, sollte der Zeitraum, für den die Gleichstellung im Rahmen der genannten Entscheidung anerkannt wird, verlängert werden, um jegliche Störungen bei der Einfuhr von Saatgut in die Union zu vermeiden. In Anbetracht der Investitionen und der Zeit, die für die Erzeugung von gemäß dem Unionsrecht zertifiziertem Saatgut benötigt wird, ist es angezeigt, diesen Zeitraum um sieben Jahre zu verlängern.
Damit die Kommission ihren Standpunkt in dieser Angelegenheit endgültig festlegen kann und um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten weiter kleine…
Da Entscheidungen, die gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2001/95/EG erlassen werden, befristete Maßnahmen mit einer Geltungsdauer von höchstens einem Jahr zum…
Folglich sollte die Geltungsdauer der Verordnungen (EU) Nr. 1407/2013 und (EU) Nr. 651/2014 um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden.
Im Rahmen der in Erwägungsgrund (1) genannten Evaluierung und um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten bis zum Erlass der Verordnung (EU) 2021/1139 des…
Um sicherzustellen, dass die Beihilferegelungen der Mitgliedstaaten weiter gemäß der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 freigestellt werden können, und damit die…
Im Interesse einer guten Verwaltung sollten die Einfuhrgenehmigungen neun Monate ab Ausstellungsdatum, jedoch höchstens bis Ende des Jahres gültig sein. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.