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Der Hohe Vertreter überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Artikel 3 durch den Begünstigten. Die Überwachung wird genutzt, um Bewusstsein für den Kontext und die Risiken von Verstößen gegen die Verpflichtungen gemäß Artikel 3 zu wecken und zur Prävention solcher Verstöße beizutragen, einschließlich Verstößen gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht durch Einheiten der BMTF.
Die Kontrolle der Ausrüstung und Ausstattung nach der Lieferung findet wie folgt statt:
Überprüfung der Auslieferung, bei der Bescheinigungen über die Auslieferung von den Streitkräften, die die Endnutzer sind, bei der Eigentumsübertragung unterzeichnet werden;
Berichterstattung über die Tätigkeiten, wobei der Begünstigte jährlich über die Tätigkeiten Bericht erstattet, die mit der im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme bereitgestellten Ausrüstung, Ausstattung und den im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme bereitgestellten Dienstleistungen durchgeführt werden, bis das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) eine solche Berichterstattung nicht mehr für erforderlich hält;
Kontrollen vor Ort, wobei der Begünstigte dem Hohen Vertreter auf Antrag Zugang zur Durchführung von Kontrollen vor Ort gewährt.
Zwölf Monate nach Lieferung der Ausrüstung nimmt der Hohe Vertreter eine Evaluierung in Form einer strukturierten ersten Bewertung der Unterstützungsmaßnahme vor. Dies kann eine Vor-Ort-Besichtigung zur Überprüfung der im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme gelieferten Ausrüstung und Ausstattung sowie bereitgestellten Dienstleistungen oder andere wirksame Formen von unabhängig bereitgestellten Informationen umfassen. Eine abschließende Evaluierung wird bei Abschluss der Unterstützungsmaßnahme durchgeführt, um zu bewerten, ob die Unterstützungsmaßnahme zur Erreichung der genannten Ziele beigetragen hat.
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